Öffentlich-Private Partnerschaft
Im Rahmen der interdisziplinären öffentlich-privaten Partnerschaft unterstützen wir unsere Partner umfassend bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen, die im Modell einer öffentlich-privaten Partnerschaft realisiert werden, sowie bei der Einholung von Konzessionen für Bauarbeiten bzw. andere Dienstleistungen.
Wir gewähren unsere Kunden volle Unterstützung bei komplizierten, diffizilen Projekten, bei denen rechtliche, finanzielle und steuerliche Aspekte des Unternehmens nur einen Teil der vielen realisierten Elementen bilden, sowie auch bei Aufgaben, die ausschließlich bestimmten Bereichen gewidmet sind, in denen ein hohes Niveau von Expertenwissen des jeweiligen Bereichs, sowie die praktische Kenntnis der Prozeduren, in Verbindung mit schnellem Handeln und flexibler Herangehensweise entscheidend sind.
Wir bieten professionelle Beratung sowohl für die öffentliche Hand als auch für private Partner. Insbesondere:
- Erarbeitung einer ganzheitlichen Rechtsstruktur des Vorhabens, unter Berücksichtigung der Spezifik des Sektors der jeweiligen Transaktion;
- Unterstützung bei der Analyse von Risikoallokation des jeweiligen Vorhabens und der vorläufigen Allokation des Risikos auf die Partner;
- Detaillierte Analyse im Hinblick auf die tatsächliche Möglichkeit des Managements und Erarbeitung von Lösungen, die eine präzise Allokation von Risikofaktoren ermöglichen;
- Notwendige Rechts-, Finanz- und Geschäftsanalysen sowie Benennung der günstigsten Methoden der Projektabwicklung und Auswahl des Investors, darunter Grundsätze der Gründung von öffentlich-privaten Gesellschaften;
- Unterstützung bei der Beschaffung von Finanzmitteln für ÖPP-Projekte, inkl. EU-Förderung;
- Erarbeitung der erforderlichen Dokumentation zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowohl auf Seiten des öffentlichen als auch des privaten Partners;
- Beratung auf allen Etappen der Implementierung eines ÖPP-Projekts, davon Vertretung und Unterstützung beim wettbewerblichen Dialog;
- Erstellung von ÖPP-Verträgen und Konzessionsverträgen, sowie Führung von Verhandlungen darüber;
- Aufsicht über die Projektabwicklung in rechtlicher und finanzieller Hinsicht.