Restrukturierung in einer neuen Formel
Eine Zustimmung des Gerichts wird nicht mehr erforderlich sein, damit ein Unternehmen ein Umstrukturierungsverfahren einleiten kann. Der Schild 4.0 führt ein Modell der so genannten schnellen Restrukturierung ein, für das es lediglich erforderlich sein wird, eine Vereinbarung mit einem Restrukturierungsberater abzuschließen und im Monitor Sądowy i Gospodarczy (Justiz- und Wirtschaftsmonitor) die Tatsache der Eröffnung des Verfahrens zur Genehmigung der Vereinbarung offenzulegen. Die Gerichte nehmen nur dann am Verfahren teil, wenn ein Antrag auf Nichtigerklärung der Wirkungen der Verfahrenseröffnung von einem Gläubiger gestellt wird, der sich durch die Handlung seines Schuldners benachteiligt fühlt.
Damit das vereinfachte Verfahren wirksam ist, sollte das Gericht innerhalb von 4 Monaten nach dem Datum der Mitteilung einen Antrag auf Genehmigung des Vergleichs erhalten. Wichtig ist, dass der Schutzschild auch Beschränkungen für die Höchstvergütung von Restrukturierungsberatern einführt, was die Unternehmer vor überhöhten Verfahrenskosten schützen soll. Die vereinfachte Restrukturierung soll Unternehmer in einer schwierigen finanziellen Situation vor Vollstreckungsverfahren schützen, auch im Hinblick auf die durch Sacheinlagen gesicherten Forderungen.
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