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  • Polen ist einer der wichtigsten Begünstigten des Haushaltes der Europäischen Union in den Jahren 2014-2020

    2013-12-16

    Der Vorschlag des EU-Haushaltes für die Jahre 2014-2020 wurde durch das Europäische Parlament genehmigt. Die Förderung, welche aus dem Standpunkt Polens am wichtigsten ist, wird im Rahmen der Kohäsionspolitik bereitgestellt. In der Zeit von 7 Jahren sollen ab 2014 insgesamt 72,9 Mrd. EUR ausgezahlt werden. Im Vergleich zum Haushalt 2007-2013 wird das einen Anstieg von 5,7% bedeuten. Nach letzten Verhandlungsgesprächen ist Polen als einer der meist erfolgreichen Teilnehmer zu betrachten. Gestiegen ist nicht die Förderung aus dem Kohäsionsfonds, sondern auch die Unterstützung für die polnische Landwirtschaft.

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  • Schutz der Geschäftsführer im Vorruhestandsalter

    2013-12-13

    Gemäß dem aktuellen Wortlaut des Art. 39 poln. Arbeitsgesetzbuches[1] (im Weiteren „AGB“) dürfen Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern, die spätestens in 4 Jahren ihr Rentenalter erreichen, nicht gekündigt werden, wenn und soweit sie aufgrund ihrer Beschäftigungsdauer Anspruch auf Altersrente erwerben. Diese Regelung gilt sowohl für Erwerbstätige, die im unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen als auch für diejenigen, die befristet beschäftigt sind (wenn der jeweilige Arbeitsvertrag eine Kündigung im Sinne des Art. 33 des poln. AGB zulässt). Außerdem betrifft sie auch Änderungskündigungen (Änderung von Arbeits- und Vergütungsbedingungen gemäß Art. 42 des poln. AGB). Folglich ist die Vorruhestandsregelung auch auf GmbH- Geschäftsführer anzuwenden, sofern sich diese im Angestelltenverhältnis bei der Gesellschaft befinden.

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  • Eine neue Initiative zur Unterstützung ausländischer Investoren – Invest in Wroclaw

    2013-12-10

    JP Weber hat gemeinsam mit der regionalen Wirtschaftsförderung (ARAW) ein gemeinsames Projekt realisiert, das auf innovative und pro-aktive Art und Weise den Standort Breslau den bestehenden und neuen Investoren näher bringen soll. Strategische Partner des Projektes wurden HRK, Jones Lang LaSalle und Knight Frank.

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  • Das Gesetz über besondere Lösungen zum Schutz von Arbeitsplätzen ist am 21. November 2013 in Kraft getreten.

    2013-12-09

    Das Gesetz über besondere Lösungen zum Schutz von Arbeitsplätzen ersetzt das bisher geltende Gesetz über Milderung der Folgen der Wirtschaftskrise für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es sieht entsprechende Regelungen voraus, welche sowohl Unternehmer als auch Arbeitnehmer vor möglichen Folgen des Konjunkturrückgangs schützen sollen. Der Gesetzgeber erkannte, die Erhaltung von Arbeitsplätzen – auch bei zeitweiliger Verschlechterung der Vergütungskonditionen – sei auch für den Beschäftigten vorteilhaft. Diese krisenbedingten Beschäftigungsbedingungen können auch dann auferlegt werden, wenn der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden ist.

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  • Abwicklung von ÖPP-bzw. PPP-Projekten im Gesundheitsschutz

    2013-11-27

    Aufgrund seiner Spezifik und seines sozialen Nutzens soll der öffentliche Gesundheitsschutz als ein besonders sensibler Bereich betrachtet werden. Herkömmliche Bedenken gegenüber ÖPP –Projekten, welche im Zusammenhang mit mangelnder Akzeptanz zum Vorschein kommen, treten bei solchen Initiativen vermehrt auf. Kommunale Verwaltungsbehörden befürchten, durch die Umsetzung von ÖPP –Projekten könnte ihnen zum Vorwurf gemacht werden, sie wollen den öffentlichen Gesundheitsdienst privatisieren – die Öffentlich Privaten Partnerschaften werden nämlich damit oft verwechselt.

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  • Sollen die Arbeitnehmerleistungen versteuert werden?

    2013-11-25

    Seit einer gewissen Zeit sorgt die Frage der Besteuerung von Arbeitnehmerleistungen für Kopfschmerzen bei Arbeitgebern insbesondere deswegen, weil der Beschluss der polnischen Finanzkammer am Obersten Verwaltungsgericht (Izba Finansowa NSA) vom 24. Oktober 2011, AZ II FPS 7/10 über medizinische Leistungspakete anstatt Zweifel zu zerstreuen und eventuelle Streitigkeiten mit Steuerorganen zu beenden, zu ihrer Intensivierung beitrug.

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