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Internationales Steuerrecht

Die fortschreitende Globalisierung zwingt immer mehr Unternehmen zur Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte deren internationalen Aktivität. Die gekonnte Gestaltung der gewerblichen Tätigkeit, die auf geschickte Art und Weise sich das internationale Recht zu Nutze macht, – d.h. EU Recht, das System von Verträgen über die Vermeidung der doppelten Besteuerung abgeschlossen zwischen der Republik Polen und den lokalen Rechtsystemen der einzelnen Staaten – kann im Endeffekt die Senkung der globalen Steuersätze oder die Zuteilung zu einem bestimmten nationalen Steuersystem mit sich bringen.

Die Beratung unserer Experten hat zum Ziel eine solide und sachliche Unterstützung der polnischen Unternehmen in Ihren Expansionsbestrebungen auf der internationalen Arena zu gewährleisten. Durch die Optimierung der öffentlich – rechtlichen Verpflichtungen verhelfen wir in der Erreichung eines entscheidenden Vorteils gegenüber den Wettbewerbern. Andererseits bieten wir ausländischen Investoren die Schaffung von optimalen Strukturen, die bei der Wahl der Niederlassungsoption reale steuerliche Einsparungen bewirken, an.

Unsere angebotenen Dienstleistungen befassen sich beispielsweise mit den folgenden Fragen:

  • Ausübung einer steuerlich effektiven gewerblichen Tätigkeit in einem fremden Steuerregime  (mittels Niederlassungen oder verbundenen Gesellschaften);
  • Minimierung der Besteuerung von passiven Einkünften: Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen und der Rechtslage der Europäischen Union;
  • Bestimmung und Optimierung der lokalen und internationalen steuerlichen Konsequenzen der verschiedenen Formen von Vermögensveräußerung – unter anderem Beteiligungen,  Aktien, Immobilien, organisierte Unternehmensteile;
  • Bestimmung der Art und Weise der Besteuerung von Einkünften der Führungskräfte: Direktoren, Manager, Vermittler und Angestellten (inklusive den Bereich der Einkommensbesteuerung der Leihabreiter);
  • Bestimmung der Art und Weise der Besteuerung von Langzeit – Incentive – Plänen für die Manager und Angestellte;
  • Bestimmung der steuerlichen Konsequenzen der Leasing- und Leihwerkzeugverträge, als auch der Dienstleistungsverträge, darunter der nichtmateriellen Dienstleistungen.